Fabian Spindler is a freelance
videographer and filmmaker based in Innsbruck/Austria.



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ALLGEMEINE AUFTRAGSBEDINGUNGEN
Litschifilm.com
/ Fabian Spindler

1. Geltung

Diese Allgemeinen Auftragsbedingungen (im Folgenden AAB genannt) gelten für alle Aufträge zwischen LITSCHIFILM (im folgenden LF genannt) und dessen Auftraggeber. Mit seiner Unterschrift bzw. durch Auftragserteilung aufgrund eines Angebotes, welches diese AAB als integrierenden Bestandteil ausweist, anerkennt der Auftraggeber die Gültigkeit der AAB für die Dauer der Geschäftsbeziehung.

Aufträge können sowohl als Einzelauftrag als auch innerhalb von Rahmenvereinbarungen erteilt werden. Einzelaufträge sind nicht an die Schriftform gebunden. LITSCHIFILM steht vermittelnd zwischen den vertragschließenden Parteien und leitet Erklärungen für diese in deren Namen weiter. Modelbuchung auf Honorarnotenbasis tageweise. Arbeitstage dauern +/- 8h.

2. Urheberrecht

Die Anwendung der Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) auf das oder die Auftragswerk(e) und die Arbeitszwischenergebnisse gilt als vereinbart. Die für ein gutes Ergebnis notwendige Mitarbeit des Auftraggebers begründet kein Miturheberrecht.

3. Nutzungsrecht

LITSCHIFILM räumt dem Auftraggeber in der Regel ein ausschließliches Nutzungsrecht ein. LITSCHIFILM ist es aber gestattet, seine Werke zum Zweck der Öffentlichkeitsarbeit und der Eigenwerbung zu verwenden. Der Auftraggeber erwirbt mit Bezahlung des Gesamthonorares soweit nicht anders vereinbart das ausschließliche Nutzungsrecht an den in Erfüllung des Auftrages geschaffenen Werken in der gelieferten Fassung, für den vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang. Als Nutzungsumfang kann entweder ein uneingeschränktes oder ein zeitlich, räumlich oder auf einen bestimmten Anwendungszweck eingeschränktes Nutzungsrecht vereinbart werden. Wurden über Nutzungszweck und -umfang keine Vereinbarungen getroffen, gilt der für die Auftragserfüllung erforderliche Mindestumfang. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass die vertragsgegenständlichen Leistungen nur für den jeweils vorgesehenen Zweck und nur im vereinbarten Umfang genutzt werden. Jede anderweitige oder weitergehende Nutzung erfordert die honorarwirksame Zustimmung. Jede Änderung, Bearbeitung oder Nachahmung der zur Nutzung überlassenen Werke im Ganzen oder zu Teilen ist unzulässig, solange nicht das Recht auf Bearbeitung schriftlich und gegen Honorar eingeräumt wurde. Bearbeitungen, die zu einer Entstellung oder rufschädigenden Abwandlung führen, sind jedoch auch dann nicht gestattet. Die dem Auftraggeber bzw. bei Agenturen dessen Kunden eingeräumten Rechte dürfen nur mit ausdrücklicher Zustimmung von LITSCHIFILM an Dritte entgeltlich oder unentgeltlich weitergegeben werden.

4. Gestaltungsfreiheit

Innerhalb des vom Auftraggeber vorgegebenen Rahmens (Briefings) besteht bei der Erfüllung des Auftrages Gestaltungsfreiheit.

5. Übergabetermin

LITSCHIFILM verpflichtet sich, den Übergabetermin des/der zu schaffenden Werke(s) gewissenhaft einzuhalten, wobei er höhere Gewalt oder den Verzug durch in Auftrag gegebene Fremdleistung nicht zu vertreten hat. Die Vereinbarung eines Fixgeschäftes im Sinne des ABGB bedarf der Schriftform.

6. Haftung

LITSCHIFILM trifft die Pflicht, den ihm erteilten Auftrag sorgfältig und gewissenhaft zu erfüllen. LITSCHIFILM haftet nicht für Fehler, die auf einer leichten Sorgfaltswidrigkeit beruhen. Für die Folgen grober Fahrlässigkeit hat er bis zur Höhe seines Honorares (ohne Nebenkosten und Umsatzsteuer) einzustehen. Ein darüber hinausgehender Schaden kann geltend gemacht werden, wenn dieser vorsätzlich verschuldet wurde. Mängel sind unverzüglich unter Aufforderung zu deren Behebung innerhalb angemessener Frist anzuzeigen.

7. Honorar und Fälligkeit

Das Gesamthonorar umfasst die Honorarteile Gestaltung, Nutzung, Ausführung sowie Nebenleistungen und Nebenkosten zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer soweit nicht anders aufgeführt. Das Gesamthonorar ist ohne Abzug zahlbar und spätestens mit der angebotenen Übergabe des Werkes fällig. Bei Zahlungsverzug gelten ab Fälligkeit 1 % Zinsen pro Monat als Verzugszinsen vereinbart. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Forderungen mit Honoraransprüchen gegenzurechnen oder Zahlungen wegen Bemängelung zurückzuhalten. Die Zahlung ist binnen 10 Tagen nach Rechnungslegung zu tätigen. Bei Stornierung innerhalb 24 Stunden vor Arbeitsbeginn fallen 100 % der Gesamtsumme an. Allfallende Kosten für Leihequipment und Material externer Partner sind im Falle einer Stornierung ebenfalls zu 100% zu tätigen.

8. Auftragsdauer

Auftragsdauer, -erfüllung, Rücktritt, Storno, Kündigung Aufträge zur Schaffung einzelner Werke sind bei Übergabe erfüllt. Storniert der Auftraggeber während der Dreh- oder Ausführungsphase (Schnitt & Nachbearbeitung) oder innerhalb einer aufrechten Rahmenvereinbarung durch Gründe, die nicht von LITSCHIFILM zu verantworten sind, den Auftrag, oder reduziert er den Auftragsumfang, verpflichtet er sich zur Vergütung des Gestaltungshonorares zuzüglich des bis dahin angefallenen Nebenleistungs- und Kostenaufwandes. LITSCHIFILM ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Auftraggeber die ihm obliegende Mitwirkungspflicht grob verletzt oder mit der Bezahlung eines fällig gestellten Betrages in Verzug ist. Dies setzt die Androhung des Rücktritts und Setzung einer vier Wochen nicht überschreitenden Nachfrist voraus. Bei Stornierung innerhalb 24 Stunden vor Arbeitsbeginn fallen 100 % der Gesamtsumme an. Davon ausgenommen sind wetterbedingte Buchungen. Im Falle von Wetterbedingten Stornierungen werden allfallende Kosten für Leihmaterial und Equipment, sowie weitere entstehende Kosten wie Stornogebühren dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. Nach einmaliger Auftragsbestätigung verpflichtet sich der Auftraggeber, Direktbuchungen weiterer Mitwirkender unter Umgehung von LITSCHIFILM zu unterlassen.

9. Erfüllungsort, Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für beide Teile der Geschäftssitz LITSCHIFILM. Gerichtsstand ist Innsbruck.

10. Anwendbares Recht

Die Rechtsbeziehung unterliegt hinsichtlich des Auftrages und den sich daraus ergebenden Ansprüchen dem österreichischen Recht.

11. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Teile dieser Allgemeinen Auftragsbedingungen ungültig sein, so berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. LITSCHIFILM behält sich Änderungen dieser Allgemeinen Auftragsbedingungen vor.